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Europaweit einheitliche Holzpellets: Interpellets 2009 stellt neue EU-Norm vor

Ab 2010 stehen Verbrauchern europaweit einheitliche Holzpellets zur Verfügung. Innerhalb der EU-Norm lösen drei Qualitätsklassen die bisher verbreiteten länderspezifischen Regelungen ab. „Ein einheitlich genormter Brennstoff Holzpellets vereinfacht die Markt- und Handelsbeziehungen der Pelletsbranche zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und macht dem Verbraucher das Heizen mit Holzpellets noch bequemer als bisher“, sagt Hans-Martin Behr, Vorstandsmitglied des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbandes e.V. (DEPV), der als Berater im Normungsausschuss der neuen EU-Norm sitzt.

Als erster Biomassebrennstoff werden Holzpellets künftig nach EU-Norm hergestellt. Bislang existieren beispielsweise in Deutschland und Österreich jeweils eigene Normen, in Deutschland werden Holzpellets per DINplus zertifiziert, in Österreich ist die ÖNORM auch über die Landesgrenzen hinaus bekannt. Aufstrebende Pelletsmärkte mit eigenen Produktionen orientierten sich an diesen bestehenden Normen, haben jedoch auch eigene Regelungen und Qualitätssicherungen geschaffen. In Zukunft lösen drei Qualitätsklassen der Europäischen Pelletsnorm alle bisherigen Normen ab: Die Klassen A1, A2 und B.
Für den Endverbraucher relevant ist die Holzpelletsklasse A1. Sie weist insgesamt die strengsten Werte auf und basiert weitestgehend auf der hohen DINplus-Qualität. A1 Holzpellets dürfen, den bisherigen Plänen zufolge, nur einen Aschegehalt unter 0,5 Prozent beim Einsatz von Nadelhölzern und unter 0,7 Prozent bei der Verwendung anderer Hölzer aufweisen. Statt der Rohdichte soll nun die Schüttdichte bestimmt werden: Je weniger Luftraum zwischen den Pellets ist, desto höher die Schüttdichte. Dies ist vor allem für Pelletsöfen wichtig, da die Schüttdichte die Menge der Pellets beeinflusst, die bei gleicher Drehzahl der automatischen Förderschnecke in die Brennkammer transportiert wird.

Mit der Klasse A2 wird dem breiteren Rohstoffspektrum mit einem Aschegehalt bis 1 Prozent Rechnung getragen. Damit integriert die Europäische Pelletsnorm die etwas weiter gefassten Ansprüche von Feuerungen, die besonders in den südeuropäischen Pelletsländern in Gebrauch sind.
Endlich geregelt wurde die zuvor nicht definierte Bezeichnung der Industriepellets. Die neue Holzpellets-Klasse B zeichnet sich aus durch einen noch höheren Aschegehalt und ein erweitertes Rohstoffpotenzial, wie beispielsweise enthaltene Rindenanteile. Die neue EU-Norm plant, Pellets, die bislang den Grenzwerten der bestehenden Normen nicht entsprachen – und meist in Großanlagen oder Kraftwerken als sogenannte „Industriepellets“ verfeuert wurden – nun als Klasse-B-Pellets zu deklarieren.
Neue Vorschriften gelten ab 1. Oktober auch für Hausbesitzer und Bauherren: Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 verlangt, den Primärenergiebedarf um 30 Prozent zu senken. Der Transmissionswärmeverlust muss durch stärkere Dämmung der Gebäudehülle um 15 Prozent gemindert werden. Seit 1. Januar 2009 gilt zudem bundesweit das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG). Es verpflichtet Bauherren bei Neubauten, einen Teil des Wärmebedarfs von Neubauten mit Solarenergie, Biomasse, Umwelt- oder Erdwärme zu decken. Bei beiden Vorschriften gibt es erhebliche Überlappungen: Wenn nun erneuerbare Energien, wie beispielsweise ein Pelletskessel oder Primärofen mit Wassertasche eingesetzt werden, senkt dies einerseits den Primärenergiebedarf, bei gleichzeitiger Wärmedämmung wird dieser Bedarf sogar noch unterschritten.

Auszug aus einem Artikel auf www.pelletsforum.de

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